Balkonkraftwerk anmelden – Tipps, Anleitung, Vordruck, Anmeldepflichten und Förderungen
- Balkonkraftwerke sind immer anzumelden, da es nichts kostet und die Netzsicherheit garantiert
- Balkonkraftwerke unter einer Gesamtleistung von 600 Watt sind nicht meldepflichtig, aber produzieren beinahe keinen Strom
- Balkonkraftwerke können auch mehr als 600 Watt aufweisen, da sie immer durch den Wechselrichter abgeregelt sind
Es ist geschafft – das Balkonkraftwerk hängt fertig installiert am Geländer des Balkons und kann Strom produzieren. Die Investition in den eigenen kleinen Stromproduzenten ist getätigt und Sie freuen sich bereits auf sinkende Stromkosten. Doch ein bürokratisches Problem existiert, bevor das Balkonkraftwerk starten kann – die Anmeldung. Doch wie und wo melden Sie ein Balkonkraftwerk an? Ist der Betrieb ohne die Anmeldung überhaupt möglich?
Inhalte
- 1 Wann muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
- 2 Wie kann ich mein Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur anmelden? Welche Daten werden benötigt?
- 3 Was passiert, wenn ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet wird? Gibt es Strafen?
- 4 Sind Balkonkraftwerke mit 800, 900, 1000, 1200 oder 2000 Watt erlaubt?
- 5 Balkonkraftwerk anmelden – Vordruck:
- 6 Wie groß darf eine Mini-Solaranlage maximal sein, damit man sie ohne Genehmigung betreiben kann?
- 7 Darf man mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig betreiben?
- 8 Anleitung von der Firma Priwatt
- 9 Wann besteht eine Mitteilungspflicht an den Netzversorger?
- 10 Welche Anmeldepflichten bestehen, wenn Förderungen der EEG in Anspruch genommen werden?
- 11 Was, wenn das Balkonkraftwerk mehr Strom produziert, als ich benötige?
- 12 Ist es erlaubt, den erzeugten Strom aus dem Balkonkraftwerk in eine Batterie zu speisen?
- 13 Ist für die Installation des Balkonkraftwerks ein Elektroinstallateur notwendig?
- 14 Ist für den Betrieb eines Balkonkraftwerks ein Gewerbe notwendig?
- 15 Besteht eine Anmeldepflicht beim Vermieter?
- 16 Muss ein Balkonkraftwerk versichert sein?
- 17 Fazit
Wann muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Balkonkraftwerke sind als Plug-and-play Varianten erhältlich, die mit einem Schuko-Stecker versehen sind und so vermarktet werden, als müssten Sie alles nur zusammenstecken und das Balkonkraftwerk ist sofort einsatzbereit. So einfach ist es nicht, denn die europäische Verordnung (EU) 2016/631 legt in Artikel fünf eine Grenze fest, die ,,systemrelevant“ ist.
Diese Grenze stellt in Österreich eine Maximalleistung von 600 Watt dar, während in Deutschland die Maximalkapazität von 0,8 kW herrscht. 0,8 kW entsprechen dennoch circa 600 Watt Leistung. Bisher setzte Deutschland die europäische Verordnung noch nicht um, sodass Sie in Deutschland immer ein Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur anmelden sollten, bevor es überhaupt in Betrieb ist.
Wie kann ich mein Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur anmelden? Welche Daten werden benötigt?
Jegliche kleinen Solaranlagen, sei es eine Mini-Solaranlage, ein Balkonkraftwerk oder die Stecker-Solaranlage benötigen die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur. Sie trägt das Balkonkraftwerk kostenlos in das Marktstammdatenregister ein. Das Marktstammdatenregister ist ein behördliches Register, das auf der Marktstammdatenregisterverordnung beruht und das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten darstellt.
Die Registrierung müssen Sie nicht zwingend selbst vornehmen, sondern eine Ihnen nahestehende Person, der Elektroinstallateur oder der Hersteller des Balkonkraftwerks kann dies für Sie übernehmen. Ändern sich die Daten oder Sie nehmen das Balkonkraftwerk vom Netz, können Sie die Daten auch aktualisieren und müssen sich nicht neu anmelden.
Folgende Schritte und Daten sind zur Anmeldung notwendig:
- legen Sie sich ein Nutzerkonto unter: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR an
- registrieren Sie einen Anlagenbetreiber
- beginnen Sie mit der Erfassung der Einheit
- wählen Sie ,,Stromerzeugung“, ,,solare Strahlungsenergie“, ,,in Betrieb“ aus und geben Sie der Anlage einen Namen
- nun geben Sie das Datum der Inbetriebnahme an
- füllen Sie die persönlichen Daten aus und geben Sie Ihren Standort an
- die anzugebenden Geokoordinaten können Sie im nächsten Schritt aus Ihrer Adresse auf der Website ermitteln lassen, damit sich das Feld selbstständig ausfüllt
- geben sie die technischen Daten der Solaranlage an: Anzahl der Module, Bruttoleistung, Nettonennleistung, zugeordnete Wechselrichterleistung, Anschluss eines Stromspeichers, Leistungsbegrenzung, genauer Einrichtungsort, Nutzung des Gebäudes, Ausrichtung, Neigungswinkel und weitere Eigenschaften der Anlage
- daraufhin geben Sie Ihren Anschlussnetzbetreiber, die Spannungsebene und die Identifikationsnummer vom Netzbetreiber für die Einheit an
- sollte bisher keine Identifikationsnummer vergeben sein, sparen Sie das Feld aus
- zuletzt folgen die Daten der EEG-Anlage, sie sind identisch mit den Angaben zu den Leistungsdaten des Balkonkraftwerks
- nun ist die Anlage registriert
Was passiert, wenn ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet wird? Gibt es Strafen?
Bei Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks drohen bis zu 50 000 € Strafe und insofern Ihnen der Vorsatz nachgewiesen werden kann, sogar das Doppelte der Summe. Generell ist jedoch damit zu rechnen, dass der Netzbetreiber eines Tages bemerkt, dass die Einspeisung ins Stromnetz erfolgt und Sie schriftlich kontaktiert. In diesem Schreiben werden Sie aufgefordert, offenzulegen, ob ein Balkonkraftwerk installiert ist. Sollten Sie dem nicht nachkommen, kann er mit der Kündigung drohen.
Sind Balkonkraftwerke mit 800, 900, 1000, 1200 oder 2000 Watt erlaubt?
Sie könnten sogar ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 10 000 Watt installieren und es würde, insofern Sie nicht in Österreich leben, keinen Unterschied machen, da der Wechselrichter die Leistung bestimmt. An diesen sind alle Solarzellen des Balkonkraftwerks angeschlossen, denn er speist den erzeugten Strom in das Hausnetz. Sollten an ihm mehr als 600 Watt erlaubte Leistung ankommen, reduziert er sie, um sie dem Hausnetz zur Verfügung zu stellen.
Daher ist es sinnvoll, Balkonkraftwerke mit mehr als 600 Watt Leistung zu erwerben, denn 600 Watt sind nur unter idealen Laborbedingungen erreichbar. Sollten eine Wolke, ein Ast oder andere Wetterverhältnisse dafür sorgen, dass eine Teilfläche beschattet bleibt, sinkt die Leistung rapide ab. Greifen Sie hingegen zu einem Balkonkraftwerk mit 2000 Watt Leistung, kann dieser Fall nicht eintreten.
Balkonkraftwerk anmelden – Vordruck:
Einen Vordruck, um ein Balkonkraftwerk anzumelden lässt sich auf zahlreichen Webseiten im Internet finden und als PDF audrucken bzw. direkt abschicken.
Gute Vordruck gibt es z.B. unter folgenden Links:
- https://www.yuma.de/downloads/montageanleitungen/YUMA_Anmeldeformular_Stecker-Solargeraet_Hoymiles_HM_300.pdf
- https://www.steckdosensolar.de/wp-content/uploads/2020/03/Musterbrief-Anmeldung-Balkonkraftwerk-Solaranlage.pdf
- https://www.stromnetz.berlin/globalassets/dokumente/formulare/anmeldung-balkonkraftwerk.pdf
Wie groß darf eine Mini-Solaranlage maximal sein, damit man sie ohne Genehmigung betreiben kann?
Balkonkraftwerke sind bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt nicht meldepflichtig. Hat Ihr Balkonkraftwerk weniger Leistung, entfällt der Eintrag ins Marktstammdatenregister als auch die Meldung beim Netzbetreiber. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie nicht Ihren kompletten Bedarf mit dem Balkonkraftwerk decken und nicht ans öffentliche Netz angeschlossen sind. Dann stellt das Balkonkraftwerk eine Inselanlage dar, die häufiger in abgelegenen Hütten in den Bergen oder in Wohnmobilen zu finden ist.
Darf man mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig betreiben?
Sie können in Ihrem Haushalt auch mehrere Balkonkraftwerke installieren und diese gleichzeitig betreiben. Dies ist sogar sinnvoll, denn sollte ein Balkon in den Westen zeigen und der andere in den Osten, ist die Energieversorgung besser, als wenn beide in dieselbe Richtung zeigen. Die Voraussetzung hierfür ist aber, dass alle installierten Balkonkraftwerke nicht die Gesamtleistung von 600 Watt überschreiten.
Sollte dies geschehen, kann der Netzbetreiber nicht mehr für die Sicherheit des Netzes garantieren und es besteht die Gefahr des Kabelbrands. Dies könnten Sie nur umgehen, wenn beide Balkonkraftwerke durch einen Wechselrichter miteinander verbunden sind. Er limitiert die Leistung beide Balkonkraftwerke, sodass Sie unbesorgt Strom beziehen können.
Anleitung von der Firma Priwatt
Wann besteht eine Mitteilungspflicht an den Netzversorger?
Die Mitteilungspflicht an den Netzversorger besteht, wenn Sie einen alten Stromzähler, Ferraris Stromzähler genannt, installiert haben. Sie können den Stromzähler daran erkennen, dass sich bei ihm eine Scheibe unter dem Zähler dreht, was bei digitalen Modellen nicht mehr der Fall ist.
Problematisch an dem altmodischen Zähler ist, dass er sich rückwärts dreht, sobald Strom in das Hausnetz eingespeist wird. Das gleicht aber Betrug beim Netzbetreiber, denn der eingespeiste Strom wird nicht 1:1 mit dem Netzbetreiber verrechnet. Rufen Sie hierzu Ihren Netzbetreiber an, schicken Sie eine E-Mail oder beantragen Sie direkt den Austausch des Stromzählers, dies ist kostenlos.
Welche Anmeldepflichten bestehen, wenn Förderungen der EEG in Anspruch genommen werden?
Möchten Sie das Balkonkraftwerk nicht nur für den Eigennutzen beanspruchen, sondern auch EEG Förderungen erhalten, verkompliziert sich das Anmeldemehrfahren. Sie müssen jährlich melden und versichern, dass 70 Prozent des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist wurden. Dabei verkaufen Sie den erzeugten Strom für einen geringeren Preis als den Einkaufspreis des Netzbetreibers, weshalb sich die EEG Förderung seltenst lohnt. Abgesehen davon müssen Sie das Balkonkraftwerk auf demselben Wege anmelden und im Anschluss die EEG Förderung beantragen. Dies ist nur für 20 Jahre möglich, danach entfällt die Förderung.
Was, wenn das Balkonkraftwerk mehr Strom produziert, als ich benötige?
Sollte der seltene Fall eintreten, dass das Balkonkraftwerk mehr Strom produziert hat, als Sie eigentlich verbrauchen, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung vorbereiten. Dazu geben Sie an, dass Sie keine Einspeisung des Solarstroms beabsichtigen und sollte es dennoch passieren, keine Vergütung für den Strom wünschen. Sollten Sie im Urlaub sein und das Kraftwerk produziert zu viel Strom, da es keinen Abnehmer hat, müssen Sie nicht mit einem Brief des Netzbetreibers oder Finanzamts rechnen.
Ist es erlaubt, den erzeugten Strom aus dem Balkonkraftwerk in eine Batterie zu speisen?
Technisch dürften Sie eine Batterie zwischenschalten, um den Strom nicht in das Hausnetz fließen zu lassen, sondern ihn direkt zu speichern. Rechtlich dürfen Sie das aber nicht. Rein rechtlich ist ein Balkonkraftwerk, das an einen Batteriespeicher angeschlossen ist, kein Solargerät mit einfacher Anmeldung mehr, weshalb andere Gesetze gelten. Überdies besteht dauerhafte Brandgefahr, sollte der Wechselrichter oder der Batteriespeicher über kein Steuergerät verfügen, das die Stromzufuhr trennt, sobald der Speicher geladen ist.
Die Einspeisung in einen Batteriespeicher ist nur dann sinnvoll, wenn Sie bereits über eine Fotovoltaikanlage verfügen und den Strom zum Laden eines externen Speichers verwenden möchten.
Ist für die Installation des Balkonkraftwerks ein Elektroinstallateur notwendig?
Um Fördergelder für das Balkonkraftwerk zu erhalten, können Sie auch selbst die Installation des Balkonkraftwerks vornehmen. Sollten Sie keine Fördergelder beziehen und das Balkonkraftwerk lediglich zur privaten Einspeisung nutzen, können Sie ebenfalls die Installation selbstständig vornehmen. Sollte es aber durch unsachgemäße Installation zu einem Kabelbrand kommen oder Sie überlasten das Netz, müssen Sie dafür haften.
Ist für den Betrieb eines Balkonkraftwerks ein Gewerbe notwendig?
Ihr Balkonkraftwerk produziert Strom, den Sie bei Ihrem Netzbetreiber vergütet bekommen. Dadurch liegt die Vermutung nahe, dass für den Betrieb ein Gewerbe notwendig ist. Da Sie aber keinen Gewinn erzielen oder eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, ist die Anmeldung eines Gewerbes nicht vonnöten.
Besteht eine Anmeldepflicht beim Vermieter?
Sollte das Balkonkraftwerk über eine Leistung von unter 600 Watt verfügen, müssen Sie es zwar nicht beim Netzbetreiber anmelden, aber der Vermieter kann den Betrieb untersagen. Sollte das Balkonkraftwerk auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten stehen, kann Ihnen der Vermieter den Betrieb nicht untersagen, außer es ist im Mietvertrag schriftlich festgehalten.
Hängt das Balkonkraftwerk hingegen am Balkongeländer, an der Fassade oder steht auf dem Dach des Hauses, kann er den Betrieb untersagen. Kontaktieren Sie daher immer den Vermieter und finden Sie eine gemeinsame Lösung.
Muss ein Balkonkraftwerk versichert sein?
Kabelbrände, Überspannungen und mögliche Stromschläge legen die Vermutung nahe, dass das Balkonkraftwerk versichert sein muss. Dennoch ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass das Balkonkraftwerk durch den Käufer versichert sein muss. Dennoch empfiehlt sich die Aufnahme in die Haftpflichtversicherung, denn sollte es zu einem Schaden an der Anlage kommen oder die Anlage schadet Dritten, sollten diese Fälle abgedeckt sein. Eine individuelle Versicherung für Balkonkraftwerke gibt es bisher aber nicht.
Fazit
Das Balkonkraftwerk ist ein kleiner Stromproduzent für den Balkon und schafft es, genügend Strom zu produzieren, um alle Standby-Geräte im Haushalt mit Strom zu versorgen. Dazu muss jedoch vorher die Anmeldung erfolgen, um einer Strafe zu entgehen. Dies ist heutzutage unproblematisch und wird von Verkäufern von Balkonkraftwerken bereits als Servicepaket verkauft. Mit wenigen Klicks können Sie das auch selbst erledigen und sparen sich die zusätzlichen Kosten.
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