Photovoltaik Förderung im Jahr 2023 – alle Zuschüsse und Förderprogramme im Überblick
Der deutsche Staat will regenerative Energien fördern. Weg von fossilen Energieträgern hin zu Windkraft, Wärmepumpen und Solarenergie. Um die neuen Energien zu fördern, ändert sich ab 2023 die Fördersumme für aus Strom gewonnener Energie und Neukunden werden stärker subventioniert. Der große Vorteil: nicht nur Neukunden profitieren von den Fördergeldern, sondern auch Bestandskunden mit Fotovoltaikanlage oder Balkonkraftwerk.
- Ab 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf Fotovoltaikanlagen, Installationskosten von Solaranlagen und jegliche Teile, die für den Betrieb notwendig sind
- Ab 2023 steigt die Einspeisevergütung für eigens erzeugten Solarstrom bis zu einer Leistungsgrenze von 30 kWp
- Ab 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf den Verkauf des Stroms an den Netzbetreiber
- Regionale Förderprogramme bieten noch größeres Sparpotenzial beim Kauf von Fotovoltaikanlagen, sind aber stark standortabhängig
- Die meisten Förderprogramme auf Ebene der Bundesländer sind im Jahre 2022 ausgelaufen
Inhalte
- 1 Solarstrom wird ausgebaut und so profitieren Sie davon
- 2 Photovoltaik Förderungen 2023: Verbesserungen im Überblick
- 3 Was bedeuten die Steuererleichterungen für Sie?
- 4 Wie profitiere ich von der Steuerbefreiung?
- 5 Welche Förderprogramme gibt es in NRW und Bayern?
- 6 Fördermittel durch Energieversorgungsunternehmen
- 7 Fazit und Ausblick
- 8 Weiterführende Informationen und Kontakt
Solarstrom wird ausgebaut und so profitieren Sie davon
Nicht nur der stetige Klimawandel, sondern auch die Energiekrise zeigten, dass sowohl ein Umstieg erfolgen muss als auch mehr Nachfrage nach Strom besteht. Da Windkraftanlagen Vögel gefährden und Wasserenergie enorme Investitionskosten verursacht sowie das umliegende Ökosystem zerstört, ist der zentrale Weg die Sonnenenergie zur Stromerzeugung. Hierzu änderte der Staat das EEG, Erneuerbare-Energien-Gesetz, mit dem Ziel, bis 2026 22 Gigawatt aus Strom zu erzeugen. Das sind ambitionierte Ziele, die nur möglich sind, wenn Privatpersonen als auch Gewerbekunden beim Kauf subventioniert werden und nicht auf einem Großteil der Kosten sitzenbleiben.
Während vor wenigen Jahren ausschließlich Fotovoltaikanlagen von Einfamilienhäusern oder Gewerbeparks im Fokus standen, erkannte der Staat das Potenzial in Balkonkraftwerken und Mini-Solaranlagen. Auch diese tragen einen Teil, zwar nur einen kleinen, zur Energiewende bei, weshalb auch sie ab dem 01.01.2023 von der Steuer befreit sind. Sie müssen beim Erwerb keine Mehrwertsteuer zahlen und sparen sich so 19 Prozent des Anschaffungspreises. Über regionale Förderprogramme können Sie sogar noch weitere Fördergelder für den Erwerb der steckerfertigen Solaranlagen erhalten.
Photovoltaik Förderungen 2023: Verbesserungen im Überblick
Doch nicht nur Balkonkraftwerke und Mini-Solaranlagen sind von den Änderungen des EEG betroffen, sondern Folgendes ändert sich ab 2023 für Fotovoltaikanlagen und Solaranlagen ebenfalls:
Abschaffung der Leistungsdrosselung bei Netzeinspeisung
Bisher konnten Besitzer von Fotovoltaikanlagen maximal 70 Prozent ihrer erzeugten Nennwertleistung in das öffentliche Netz einspeisen. Den restlichen Strom mussten Sie selbst verbrauchen oder die Leistung der Anlage wurde gedrosselt. Diese Regelung entfällt ab 2023 für Neubesitzer eine Fotovoltaikanlage, Bestandskunden erhalten bei einer Gesamtleistung von unter 7 kWp selbiges Förderangebot. Lediglich bei Anlagen mit höherer Leistung müssen Sie weiterhin damit rechnen, dass Sie ab 70 Prozent eine Drosselung erfahren, da diese Anlagen nicht im Gesetzesvorschlag berücksichtigt wurden.
Höhere Vergütungen für eingespeisten Strom
Der wohl wichtigste Schritt zur Subventionierung betrifft die erhöhte Einspeisevergütung. Sie gilt für alle Anlagen, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen und bis zum 1. Dezember des Vorjahres beim Netzbetreiber angemeldet wurden. Abhängig ist die Einspeisevergütung jedoch von der Leistung der Anlage und dem Verwendungszweck. Daraus ergeben sich folgende Vergütungssätze:
Ist eine Anlage zur Eigenversorgung installiert, deren Leistung unter 10 kWp beträgt, erhalten Sie 8,2 Cent pro kWh. Beträgt die Leistung mehr als 10 kWp erhalten Sie nur 7,1 Cent pro kWh, aber mehr als im Jahre 2022.
Sollte die Anlage stattdessen ausschließlich ins öffentliche Netz einspeisen und zu volleinspeisenden Anlagen gehören, erhalten Sie sogar 13 Cent pro kWh, wenn die Leistung weniger als 10 kWp beträgt. Bei Anlagen über 10 kWp Leistung erhalten Sie 10,9 Cent pro kWh.
Berücksichtigen Sie bei beiden Anlagetypen, dass Sie immer für die ersten 10 kWp den höheren Betrag erhalten und danach den geringeren Preis pro erzeugte Kilowattstunde Strom.
Online-Plattform und Bürokratieabbau
Briefe, Faxe und zahlreiche Telefonate mit dem Netzbetreiber. Heutzutage nicht mehr zeitgemäß, denn die junge Generation setzt auf E-Mails oder Online-Kontaktformulare, mit denen die Anmeldung innerhalb weniger Klicks erledigt ist. Deshalb sind alle Netzbetreiber bis 2025 verpflichtet, die Anmeldung mit einem Online-Portal zu ermöglichen. Einige Netzbetreiber bieten dies bereits im Jahre 2023 an und vereinfachen so die Anmeldung für Sie.
Abschaffung des Erzeugungszählers für einige Bestandsanlagen
Bestandskunden privater Fotovoltaikanlagen können sich ab dem Jahre 2023 von der Pflicht eines Erzeugungszählers befreien lassen. Diesen müssen Sie dann nicht mehr beim Netzbetreiber mieten und haben so ein höheres Einsparpotenzial. Auch bei der Weitergabe des Stroms soll die Erstellung von Rechnungen vereinfacht werden, um Ihren Bürokratieaufwand zu reduzieren.
Lockerungen bei der Aufstellfläche von PV-Modulen
Wenn Sie vor dem Jahre 2023 Fördermittel für den Kauf einer Fotovoltaikanlage beantragt haben, waren Sie an strikte Vorgaben gebunden, die Sie erfüllen mussten, um die Förderung zu erhalten. Das ändert sich in Teilen im Jahr 2023, denn haben Sie ein Dach, dessen Statik ungeeignet ist, um die schweren PV-Module zu installieren, können Sie diese auch auf dem Carport oder auf Nebenflächen im Garten aufstellen. Das war vorher nicht möglich und machte die Investition in eine Fotovoltaikanlage unattraktiv für Privatpersonen.
Besonders praktisch bei dieser Neuerung ist, dass auch Bestandskunden von der Lockerung profitieren, denn diese können bei vollständig genutzter Dachfläche nun auch weitere Module auf dem Carport oder im Garten aufstellen. Voraussetzung hierfür ist aber eine Aufstellgenehmigung der jeweiligen Kommune.
Abschaffung von Verzögerungen beim Bau von PV-Anlagen
Unterbrochene Lieferketten, Lockdowns und ein Krieg in Europa haben die Situation von Ersatzteilen und Arbeitskräften extrem verschärft. Das führte in Vergangenheit dazu, dass Fotovoltaikanlagen mit Verzögerung in Betrieb genommen wurden und der Netzbetreiber die Vergütungspauschale reduzierte. Diese Regelung hat der Gesetzgeber bis 2024 ausgesetzt, sodass angehende Kunden ausreichend Zeit haben, um eine Fotovoltaikanlage zu installieren.
Steuerliche Abschläge entfallen
Bis zum Jahre 2022 war der Erwerb einer Fotovoltaikanlage für potenzielle Kunden ein Graus, denn beim Betrieb mussten Sie für die Vergütung Umsatzsteuer ausweisen und jegliche Erträge einkommenssteuerpflichtig anmelden. Sollten Sie eine Anlage besitzen, deren Leistung maximal 30 kWp beträgt, senkt der Staat Ihre Umsatzsteuer auf 0 Prozent. Das können Sie sogar rückwirkend für das Jahr 2022 geltend machen.
Was ist von der Steuerbefreiung betroffen?Nicht nur auf die Fotovoltaikanlage selbst, sondern auch auf folgende Dienstleistungen und Produkte entfällt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent:
- Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen
- Stromspeicher/Solarspeicher/Batteriespeicher
- Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 Kilowatt Peak auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien
- Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, wenn die Grenze von 15 Kilowatt Peak je Wohneinheit oder Gewerbeeinheit eingehalten und die Gesamtleistung von 100 Kilowatt Peak nicht überschritten wird
Änderung | Beschreibung |
---|---|
Abschaffung der Leistungsdrosselung bei Netzeinspeisung | Bisher gab es eine Obergrenze von 70% der maximalen Nennwertleistung, die in das öffentliche Netz eingespeist werden durfte. Ab 2023 entfällt diese Regelung für Neukunden und Bestandskunden mit Gesamtleistung von unter 7 kWp. Höhere Leistungen sind weiterhin betroffen. |
Erhöhung der Fördersumme | Die Fördersumme für aus Strom gewonnene Energie wird für Neukunden erhöht, um die Anschaffung von Fotovoltaikanlagen zu erleichtern. Bestandskunden erhalten bei Erweiterung ihrer Anlage ebenfalls eine höhere Fördersumme. |
Steuerbefreiung bei Balkonkraftwerken und Mini-Solaranlagen | Balkonkraftwerke und Mini-Solaranlagen sind ab 2023 von der Mehrwertsteuer befreit, was eine Ersparnis von 19% des Anschaffungspreises bedeutet. |
Regionale Förderprogramme | Es gibt zusätzlich regionale Förderprogramme, die zusätzliche Gelder für den Erwerb von steckerfertigen Solaranlagen bereitstellen. |
Einfache Netzanschlussprüfung | Die Netzanschlussprüfung wird für Neukunden vereinfacht, um den Einstieg in die Photovoltaik zu erleichtern. |
Zusätzliche Fördergelder für große Solaranlagen | Ab 2023 gibt es zusätzliche Fördergelder für große Solaranlagen, um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu fördern. |
Was bedeuten die Steuererleichterungen für Sie?
Vereinfacht gesagt, bedeuten die Steuererleichterungen Folgendes für Sie:
- Keine Ertragssteuer mehr für Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen sowie Stromspeichern
- Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen, wenn Sie Betreiber einer PV-Anlage sind, um sich von der Umsatzsteuer zu befreien
- Steuerfreie Einnahmen durch Verkauf von Strom an das öffentliche Stromnetz, Strom für Elektroautos oder Mieterstrom
Wie profitiere ich von der Steuerbefreiung?
Nutzen Sie die Möglichkeit, saubere und erneuerbare Energie zu produzieren und gleichzeitig Geld zu sparen, indem Sie von der Steuerbefreiung profitieren.
Um im Einzelfall zu ermitteln, ob Sie die Steuerbefreiung wahrnehmen können, bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Beratung durch Lohnsteuervereine, insofern Sie nur ein geringes Budget haben
- Planen Sie die Installation einer Fotovoltaikanlage rechtzeitig, um Fristen von steuerlichen Vorteilen nicht zu verpassen
- Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, insofern Sie einen haben
- Fördermöglichkeiten in den Bundesländern prüfen und diese auf den Einzelfall anwenden
Welche Förderprogramme gibt es in NRW und Bayern?
Die größten Bundesländer in Deutschland sind NRW und Bayern. In beiden gelten jedoch unterschiedliche Förderprogramme, die auch von Stadt-/Landkreise sich ändern können. Folgend eine Übersicht vergangener Förderprogramme der beiden Bundesländer:
Übersicht der Förderprogramme in NRW und Bayern
Bayern
Das Bundesland Bayern bot das Förderprogramm ,,10.000-Dächer“ an. Dabei handelte es sich um ein Förderprogramm, bei dem Fördergelder in Höhe von bis zu 3200 € für Fotovoltaikanlagen mit Speicher möglich waren. Dieses Projekt endete jedoch am 22.04.2022 und seither steht Ihnen ausschließlich die Befreiung der Mehrwertsteuer und der günstige KfW-Kredit beim Kauf zur Auswahl.
NRW
Die Landesförderung von NRW stellte das Förderprogramm für Wallboxen und Batteriespeicher Mitte des Jahres 2022 ein. Fördergelder erhalten Sie in diesem Bundesland nur in einzelnen Stadtkreisen oder durch die Befreiung von der Mehrwertsteuer.
Regionale Förderprogramme
Regional können Sie weitaus mehr Glück haben, denn gewisse Kommunen und Städte bieten Förderprogramme an, die die Fördersumme des Bunds oder der Länder überschreiten. Folgend eine Übersicht einiger Hauptstädte von Bundesländern mit Förderprogrammen:
Baden-Württemberg: Stuttgart
Die Stadt Stuttgart hat durch die grüne Landesregierung mit der Aktion ,,Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ eine große Solar-Offensive gestartet. Teil der Offensive ist die Förderung von begleitenden Maßnahmen, Errichtung der Ladeinfrastruktur von E-Autos und der Erwerb von Stromspeichern. Hierfür erhalten Sie für ein Balkonkraftwerk bis zu 100 € an Fördergeldern, bis zu 450 € je kWp bei Fotovoltaikanlagen und das Land übernimmt maximal 50 Prozent der Kosten bei einem Gesamtbetrag von bis zu 50 000 bei der Installation einer Fotovoltaikanlage.
Bayern: München
In München lief eine ähnliche Förderaktion, bei der Privatpersonen bis zum 04.10.2022 Fördergelder für den Kauf einer Fotovoltaikanlage erhielten. Die Stadt München bezuschusste sogar Fotovoltaikanlagen, deren Leistung 30 kWp überstieg. So waren Fördergelder in Höhe von bis zu 4000 € möglich. Doch auch dieses Programm ist heutzutage nicht mehr gültig.
Hessen: Wiesbaden
In Wiesbaden erhalten Sie Zuschüsse für Fotovoltaikanlagen, Batteriespeicher und eventuell notwendige Sanierungsmaßnahmen.
Für Fotovoltaikanlagen gelten folgende Fördergelder:
- bis 3,0 kWp pauschal 300 €
- bis 6,0 kWp pauschal 400 €
- größer als 6,0 kWp pauschal 500 €
Für Batteriespeicher gelten dieselben Summen in Abhängigkeit zur Leistungsfähigkeit der Anlage.
NRW: Köln
In Köln können Sie weiterhin von Fördergeldern profitieren, denn im April 2022 startete die Stadt das Programm zur Gebäudesanierung und klimafreundliches Wohnen. Sollten Sie im Stadtkreis eine Fotovoltaikanlage installieren, erhalten Sie Fördergelder in Höhe von 250 € pro kWp. Für Batteriespeicher erhalten Sie 150 € je kWh an Bruttospeicherkapazität und für Balkonkraftwerke pauschal 200 € pro gekaufter Anlage.
Welche Förderprogramme gibt es in anderen Bundesländern?
Folgend eine Liste aller Bundesländer und ob diese noch Förderprogramme anbieten:
- Baden-Württemberg: Fördergelder nur beim Kauf eines E-Autos
- Berlin: SolarPLUS-Förderprogramm, das vier Förderpakete bereitstellt, die sowohl Nebenkosten beim Kauf als auch die Anlage oder Installation bezuschussen
- Brandenburg: kein Förderprogramm
- Bremen: kein Förderprogramm
- Hamburg: kein Förderprogramm, aber Pflicht zur Installation von Fotovoltaikanlagen bei Neubauten und ab 2025 bei Sanierung von Dächern
- Hessen: unbefristetes Förderprogramm für PVT-Module
- Mecklenburg-Vorpommern: Förderprogramm für Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Bundesland und maximalem Betrag von 500 € pro Balkonkraftwerk oder steckerfertiger Solaranlage
- Niedersachsen: kein Förderprogramm
- Rheinland-Pfalz: kein Förderprogramm
- Saarland: kein Förderprogramm
- Sachsen: kein Förderprogramm
- Sachsen-Anhalt: Förderprogramm, aber Fördersumme bereits ausgeschöpft
- Schleswig-Holstein: Förderprogramm für Solarthermieanlagen, Balkonkraftwerken, Batteriespeicher und Wallboxen
- Thüringen: kein Förderprogramm
Fördermittel durch Energieversorgungsunternehmen
Nicht nur Bundesländer und der Bund können Fördermittel bereitstellen, sondern auch der Netzbetreiber. Auch sie haben Interesse an Ihrem Strom, denn Netzbetreiber können ihn teuer weiterverkaufen. Doch welche Möglichkeiten bieten sich Ihnen dadurch?
Möglichkeiten der Förderung durch Energieversorgungsunternehmen
Energieversorgungsunternehmen nutzen, wie auch der Staat, zwei Mittel zur Förderung:
- erhöhte Einspeisevergütungen
- Investitionszuschüsse
Diese sind vorrangig bei Stadtwerken, aber auch bei privaten Unternehmen beantragbar. Ob Ihre Stadtwerke oder das Energieversorgungsunternehmen eine erhöhte Einspeisevergütung oder einen Investitionszuschuss bereitstellt, müssen Sie im Einzelfall ermitteln. Am interessantesten ist die erhöhte Einspeisevergütung, denn Investitionszuschüsse von Balkonkraftwerken oder Solaranlagen sind häufiger an gewisse Anbieter gebunden. Diese versprechen dann einen augenscheinlichen Rabatt, der jedoch bereits im Preis einkalkuliert ist, sodass Sie effektiv nichts sparen.
Welche Energieversorgungsunternehmen bieten welche Förderung an?
Es ist aufgrund der Vielzahl der Unternehmen beinahe unmöglich alle aufzulisten, daher erhalten Sie anhand von EON ein Beispiel, wie die Fördergelder aufgeteilt sind. Für eine neue Fotovoltaikanlage erhalten Sie:
- 200 € Förderung je kWp für die ersten 10 kWp
- 100 € für jedes weitere kWp bis 30 kWp
- bis zu 400 € für ein Balkonkraftwerk
Fazit und Ausblick
Das Jahr 2023 kann das Jahr der Sonnenenergie werden. Zwar entfallen Großteile der Förderprogramme der einzelnen Bundesländer, aber auf Stadtebene können Sie weiterhin von etlichen Förderprogrammen profitieren und sparen sich beim Kauf die Mehrwertsteuer. Außerdem erhalten Sie eine höhere Einspeisevergütung, erfahren keine Drosselung und müssen nicht befürchten, dass Sie die Fördergelder nicht erhalten, wenn die Installation durch Lieferengpässe nicht möglich ist.
Entscheidend ist für Sie, dass Sie vor dem Kauf jegliche Möglichkeiten zur Förderung prüfen, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen. Da die Anschaffung einer Fotovoltaikanlage einen erheblichen Betrag kostet und Fördergelder seltenst im Nachhinein beantragbar sind, wägen Sie vor dem Kauf jegliche Optionen ab. So können Sie mit Investitionsrenditen zwischen sechs und acht Prozent rechnen, statt auf eine langsame Amortisierung der Kosten zu warten.
Weiterführende Informationen und Kontakt
Sind Sie am Erwerb einer Fotovoltaikanlage oder einer Mini-Solaranlage interessiert, können Sie sich auch hier weiter informieren:
Links zu weiteren Quellen und Förderprogrammen
Quellen:
- https://www.photovoltaik-angebotsvergleich.de/photovoltaik-foerderung.html
- https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-foerderung/
- https://www.infranken.de/ratgeber/wohnen/energie-umwelt/eeg-und-photovoltaik-das-kommt-auf-eigenheimbesitzer-zu-ein-ueberblick-art-5528002#:~:text=Das%20sind%20die%20neuen%20Vergütungssätze,(bisher%3A%204%2C74)
Förderprogramme:
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-solar-gutschein.html
- https://www.energieatlas.bayern.de/buerger/10000_haeuser_programm
- https://www.ibb-business-team.de/solarplus/
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/kleinspeicher-programm/
- https://www.bauumwelt.bremen.de/klimaschutz/klima-energie/solarenergie-23704
- https://lea.foerdermittelauskunft.de
- https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Blickpunkte/faq-zur-foerderung-von-pv-anlagen
- https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/foerderprogramme/hauseigentuemer/index.php#Photovoltaik-und-Batteriespeicher
- https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende/foerderung-von-stationaeren-elektrischen-batteriespeichern-verbindung-mit-einer-neu-zu-errichtenden
- https://www.energieagentur.rlp.de/info/foerderinformationen/solar-speicher-programm/
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/foerderangebote/home/home_node.html
- https://www.sab.sachsen.de/förderrichtlinie-speicher-frl-speicher/2021-
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/wohnen-vermieten/sachsen-anhalt-speichert?crmailing=14039129&crcustomer=373&crlink=77856007
- https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Solar-Invest
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