Wie kann ich rechtliche Probleme mit einem Mähroboter vermeiden?
Die meisten Mähroboter besitzen eine Lautstärke von etwa 60 bis 70 Dezibel. Dies ist im Vergleich zu vielen herkömmlichen Benzinrasenmäher oder Elektrorasenmähern recht gering. Trotzdem gab es in den letzten Jahren einige Fälle, bei denen sich Nachbarn durch das Geräusch eines Rasenroboters belästigt gefühlt haben. Hierbei ist natürlich das Wichtigste und Sinnvollste, erst einmal miteinander zu reden und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.
Im schlimmsten Fall kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen
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Leider kann es im Einzelfall jedoch dazu kommen, dass man sich nicht einig wird. In diesem Fall sollte man sich auf jeden Fall an die rechtlichen Bestimmungen in dem jeweiligen Ort halten, um keine Probleme im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bekommen. Die rechtliche Situation scheint momentan nach unseren Recherchen hierbei noch relativ unklar zu sein. Da wir keine Anwälte sind, können wir hier auch keine rechtliche Beratung ersetzen.
Wichtig: Lärmschutzverordnung beachten
Was wir jedoch aus verschiedenen Quellen festhalten können, ist, dass man sich an die Lärmschutzverordnung halten sollte. In dieser wurde festgelegt, dass man zwischen 20 und 7 Uhr Lärm durch Gartengeräte vermeiden sollte. Außerdem verbietet diese es Gartenbesitzern, ihre lauten Gartengeräte an Sonn- und Feiertagen zu verwenden.
Darüber hinaus könnte es je nach Region eine Gemeindeordnung geben, die vorsieht, dass man eine bestimmte Mittagsruhe einhalten sollte. Eine recht interessante Diskussion über das Thema findet man bei 123recht.net.
Gericht hat sich in konkretem Fall pro Mähroboter Besitzer entschieden
Mittlerweile gibt es auch einen konkreten Fall, in dem ein Nachbar eines Mähroboter Besitzers diesen vor Gericht verklagt hat, da er durch die Lärmbelästigung gesundheitliche Schäden erleiden würde. Tagsüber sieht das Bundesumweltamt eine Obergrenze von 50 Dezibel Lärmbelastung als unbedenklich an (Quelle: n-tv.de). Dieser Wert wird jedoch nicht direkt an dem Gartengerät gemessen, sondern auf dem Grundstück des Nachbarn. Bei den meisten Mährobotern liegt hierbei die Lärmbelastung bei gerade einmal 30 bis 40 Dezibel. Daher hat sich das Gericht auch klar für den Besitzer des Mähroboters ausgesprochen und diesem erlaubt, weiterhin seinen Rasenroboter täglich einzusetzen.
Zum Bericht bei n-tv.de über diesen Fall geht es hier.
Ein kurzes Video zu dem Thema können Sie hier ansehen:
Fazit zu rechtlichen Dingen bei Mährobotern
Insgesamt lässt sich festhalten, dass man im Normalfall keine rechtlichen Probleme bei dem Einsatz eines Mähroboters bekommt. Da diese Geräte recht leise arbeiten, fühlen sich die meisten Leute nicht gestört. Falls der sehr unwahrscheinliche Fall auftritt, dass der Nachbar sehr lärmempfindlich ist und mit gerichtlichen Schritten droht, sollte man jedoch die gesetzlichen Vorschriften für den Einsatz von Gartengeräten beachten.
Da Mähroboter noch ziemlich neu sind und immer beliebter werden, könnten sich die Gesetze in naher Zukunft auch noch einmal verändern. Daher kann es sinnvoll sein, sich regelmäßig in diesem Bereich auf dem aktuellen Stand zu halten.
Hier geht es zurück zu unserem aktuellen Mähroboter Ratgeber.
Quellen:
- http://www.rechtsanwalt-eichel.de/schwerpunkte/erbrecht/index.html
- http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/laermschutz.htm
- http://www.123recht.net/Maehroboter-Nervendes-Geraeusch-durch-Dauerbetrieb-__f476182.html
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Nachbar-muss-Maehroboter-dulden-article15893176.html